
Zitat von
anusmundi
Servus,
bei mir ist der Küchenabfluss irgendwo in der Wand (habe den Siphon schon demontiert) verstopft, und ich bekomme ihn nicht frei (Pümpel, Chemie, Feder - alles erfolglos).
Ich werde mir wohl einen Fachmann kommen lassen müssen, allerdings würde ich gerne wissen, wer in diesem Fall die Kosten trägt - ich oder der Vermieter/die Hausverwaltung (bzw. deren Versicherer)? Ich habe eine Kat. A Altbauwohnung in der ich seit 8 Jahren wohne, der Mietvertrag enthält u.a. folgende Bestimmung:
"Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen und Geräte wie im besonderen die Elektroleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- und sanitären Anlagen sowie Gas- und Elektrogeräte und Öfen zu Warten sowie insoweit instandzuhalten und zu erneuern (insbesondere auch die Erneuerung von Warmwasser-/Heizgeräten udgl.), als es sich nicht um ernste Schäden des Hauses handelt. Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, so ist der Mieter bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen."
Wie sieht die Lage aus?