Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem Sommersemester 2013 müssen Drittstaatsangehörige den doppelten Studienbeitrag zahlen. Sie sind aber durch die Personengruppenverordnung mit österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie unmittelbar vor der Zulassung zu ihrem Studium (nicht: vor der Rückmeldung im Wintersemester 2013) wenigstens fünf zusammenhängende Jahre den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten (nachweisbar z.B. durch einen Hauptwohnsitz in Österreich) oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei dem dies der Fall ist. Entgegen der Meinung der WU sind wir der Ansicht, dass ein Aufenthaltstitel für Studierende bzw. Schüler dem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich nicht entgegensteht und eine Gleichstellung daher möglich ist.
Betroffene Studenten können einen Feststellungsantrag bei der Studienzulassung einbringen, dabei helfen wir euch gerne (Vorlage, Beratung). Wendet euch einfach an soziales[at]oeh-wu.at. Wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass eine Gleichstellung vorliegt, dann wird der zu Unrecht eingehobene Studienbeitrag für das Wintersemester 2013 von der WU zurückerstattet.